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WEG-Recht

WEG-Jahresabrechnung prüfen: Die wichtigsten Punkte

3. April 20265 Min. Lesezeit

Einmal im Jahr erhalten Eigentümer die Jahresabrechnung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie zeigt, wofür das Geld der Gemeinschaft verwendet wurde – und ob Sie nachzahlen oder etwas zurückbekommen. So prüfen Sie die wichtigsten Positionen.

Was die Jahresabrechnung ist

Die Jahresabrechnung nach § 28 WEG ist eine geordnete Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres. Sie folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Erfasst wird, was tatsächlich geflossen ist – nicht, was wirtschaftlich verursacht wurde.

Diese Punkte sollten Sie prüfen

  • Vergleich mit dem Wirtschaftsplan: Wo gab es deutliche Abweichungen und warum?
  • Verteilerschlüssel: Werden die Kosten nach dem korrekten Maßstab verteilt (z. B. Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Verbrauch)?
  • Einzelabrechnung: Stimmen die auf Sie entfallenden Beträge rechnerisch?
  • Erhaltungsrücklage: Sind Zuführung und Stand der Rücklage nachvollziehbar ausgewiesen?
  • Heiz- und Warmwasserkosten: Sind sie verbrauchsabhängig nach Heizkostenverordnung abgerechnet?

Die Abrechnungsspitze

Wichtig zu verstehen: Beschlossen wird in der Eigentümerversammlung nicht „die Abrechnung" als Ganzes, sondern die Abrechnungsspitze – also die Nachschüsse bzw. die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Das ist die Differenz zwischen Ihren geleisteten Vorauszahlungen und Ihrem tatsächlichen Kostenanteil.

Ergibt Ihr Anteil mehr als Ihre Vorauszahlungen, müssen Sie nachzahlen. Liegen die Vorauszahlungen höher, wird das Guthaben in der Regel verrechnet.

Recht auf Belegeinsicht

Als Eigentümer haben Sie das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen. Eine transparente Verwaltung stellt Ihnen die Unterlagen unkompliziert zur Verfügung und erläutert einzelne Positionen auf Nachfrage.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.